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Informationen für Kommunikationsassistentinnen und -assistenten |
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ini.KAB INHALTE DER QUALIFIZIERUNG
Weitere Informationen finden Sie hier.
ini.KAB QUALIFIZIERUNG IM ÜBERBLICK
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Die Weiterbildung richtet sich an engagierte Berufsrückkehrende und Arbeitslosengeld I- oder II-Beziehende.
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Insgesamt stehen 20 Plätze für Teilnehmende zur Verfügung
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Die Plätze für die Teilnahme an der Qualifizierung werden in einem gesonderten Auswahlverfahren vergeben.
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Die Modellerprobung findet in Essen und Umgebung für die Dauer von 9 Monaten in Teilzeit statt.
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Die Qualifizierung ist nach den Vorgaben der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung“ (AZWV) zertifiziert.
ini.KAB PROFIL "KOMMUNIKATIONSASSISTENZ"
- Arbeitsassistenz für Berufstätige und Arbeitssuchende mit Hörschädigung ist Kommunikationsassistenz, z.B. tippt die/der AssistentIn gesprochene Worte eines Anrufers mit HIlfe eines PC‘s ab, so dass der Hörgeschädigte die Inhalte lesen kann.
- Sie erleichtert die Teilhabe an der Kommuniaktion am Arbeitsplatz, ohne in die Kernaufgaben des Schwerhörigen und Ertaubten einzugreifen.
- Aufgaben der Kommunikationsassistenz für den Beruf sind z.B. Unterstützung durch Oral- und Schriftdolmetschen bei Telefonaten, Besprechungen und Konferenzen.
ini.KAB VORAUSSETZUNG ZUR TEILNAHME AN DER QUALIFIZIERUNG
- Offenheit gegenüber Menschen mit Behinderungen
- Bereitschaft zu Praktika und Teilzeitarbeit
- Schulabschluss, idealerweise auch Berufsabschluss und mindestens einjährige Arbeitserfahrung
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Grundkenntnisse und Lernbereitschaft im Umgang mit dem PC und dem Internet
- Bereitschaft, Tastaturschreiben zu erlernen bzw. vorhandene Kompetenzen auszubauen
- soziale Kompetenz und Eigenmotivation, Zuverlässigkeit, Geduld und Geschick im Umgang mit Hörgeschädigten im Beruf
- Dienstleistungs- und Serviceorientierung
- psychische und körperliche Belastbarkeit
- Bereitschaft zu Mobilität und Flexibilität
Vermittlungszentrale NRW für ini.KAB - zertifizierte Kommunikationsassistenz ab Juni 2010
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ini.KAB KOSTEN- UND LEISTUNGWSÜBERNAHME WÄHREND DER MASSNAHMEDAUER
- Weitergewährung von Arbeitslosengeld I und II
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